KFZ Ummeldungen
- Einfuhrbestimmungen
- Fahrzeugkauf in der EU
- Notwendige Papiere TÜV
- Steuer Fahrzeuge
- Ummeldung PKW kanarischem Kennzeichen
- Kosten Ummeldung
Sehr oft hören wir den Satz:
„Aber ich darf doch 6 Monate mit meinen ausländischen Kennzeichen auf den Kanaren fahren.“
Dies ist nicht korrekt.
Aus diesem Grund versuchen wir das komplexe Thema einfach darzustellen:
Sie kommen mit dem PKW und machen Urlaub
Sie dürfen 120 Tage auf den Kanaren fahren mit einen gültigen Rückfahrticket ohne Zollanmeldung.
Sie kommen mit dem PKW und möchten länger wie 3 Monate fahren
Es muss eine Deklaration beim Zoll für touristische Einfuhr gemacht werden. Sie zahlen eine Kaution in Höhe der Einfuhrsteuer. Sie bekommen diese Kaution erstattet, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten ausführen. Dies muss dem Zoll aber fristgerecht vor Ausfuhr gemeldet werden.
Die genehmigte Frist von 6 Monaten kann einmalig um weitere 6 Monate verlängert werden.
Sie kommen mit dem PKW, sind kein Resident. Fahrzeug soll auf der Insel bleiben
Es gilt die Frist der Anmeldung beim Zoll innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft. Es muss Einfuhrsteuer gezahlt werden.
Sie kommen mit dem Fahrzeug und sind Resident
Es gilt die Frist der Anmeldung beim Zoll innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft. Es muss Einfuhrsteuer gezahlt werden, sollten die Voraussetzung zur steuerfreien Einfuhr als Umzugsgut nicht gegeben sein.
Wichtig: Als Nachweis der Ankunft des Fahrzeuges muss die Boardingkarte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
„Aber ich darf doch 6 Monate mit meinen ausländischen Kennzeichen auf den Kanaren fahren.“
Dies ist nicht korrekt.
Aus diesem Grund versuchen wir das komplexe Thema einfach darzustellen:
Sie kommen mit dem PKW und machen Urlaub
Sie dürfen 120 Tage auf den Kanaren fahren mit einen gültigen Rückfahrticket ohne Zollanmeldung.
Sie kommen mit dem PKW und möchten länger wie 3 Monate fahren
Es muss eine Deklaration beim Zoll für touristische Einfuhr gemacht werden. Sie zahlen eine Kaution in Höhe der Einfuhrsteuer. Sie bekommen diese Kaution erstattet, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten ausführen. Dies muss dem Zoll aber fristgerecht vor Ausfuhr gemeldet werden.
Die genehmigte Frist von 6 Monaten kann einmalig um weitere 6 Monate verlängert werden.
Sie kommen mit dem PKW, sind kein Resident. Fahrzeug soll auf der Insel bleiben
Es gilt die Frist der Anmeldung beim Zoll innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft. Es muss Einfuhrsteuer gezahlt werden.
Sie kommen mit dem Fahrzeug und sind Resident
Es gilt die Frist der Anmeldung beim Zoll innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft. Es muss Einfuhrsteuer gezahlt werden, sollten die Voraussetzung zur steuerfreien Einfuhr als Umzugsgut nicht gegeben sein.
Wichtig: Als Nachweis der Ankunft des Fahrzeuges muss die Boardingkarte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Bei einem Fahrzeugkauf in einem Autohaus wird die Einfuhrsteuer nach dem Rechnungswert berechnet.
Bei einem Privatkaufvertrag berechnet der Zoll im Zweifel nach der Schätzungsliste der Kanarischen Regierung
Bei einem Privatkaufvertrag berechnet der Zoll im Zweifel nach der Schätzungsliste der Kanarischen Regierung
Beantragung TÜV Termin:
gut lesbare Kopien vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie COC/EU Übereinstimmungserklärung
zum TÜV Termin selbst müssen alle Papiere im Original vorliegen
Erklärung COC/EU Übereinstimmungserklärung :
Dies ist ein technisches Datenblatt zu Ihrem Fahrzeug ab Baujahr 1997.
Sollten Sie dieses nicht mehr haben können Sie es über das Autohaus oder dem Hersteller neu anfordern.
Sollte keines vorliegen kann ein hiesiger Ingenieur es erstellen.
Kosten : ca. € 200,00
Für die Ummeldung beim Straßenverkehrsamt erhalten Sie von uns eine separate Checkliste
gut lesbare Kopien vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie COC/EU Übereinstimmungserklärung
zum TÜV Termin selbst müssen alle Papiere im Original vorliegen
Erklärung COC/EU Übereinstimmungserklärung :
Dies ist ein technisches Datenblatt zu Ihrem Fahrzeug ab Baujahr 1997.
Sollten Sie dieses nicht mehr haben können Sie es über das Autohaus oder dem Hersteller neu anfordern.
Sollte keines vorliegen kann ein hiesiger Ingenieur es erstellen.
Kosten : ca. € 200,00
Für die Ummeldung beim Straßenverkehrsamt erhalten Sie von uns eine separate Checkliste
Was fallen bei der Einfuhr von Fahrzeugen für Steuern an?
Einfuhrsteuer:
Wird erhoben auf den Zeitwert, richtet sich nach dem Hubraum und liegt zwischen 9,5 % bis 15%
Bei Hybridfahrzeugen richtet sich die Steuer nach dem CO g/km
Elektrofahrzeuge 0 %
Fahrzeuge aus Nicht EU Ländern (z. Bsp. Schweiz) zahlen zu der Einfuhrsteuer 10% TEC (Zollsteuer)
Zulassungssteuer:
Bei der Ummeldung wird die Zulassungssteuer fällig.
Diese richtet sich nach dem Schadstoffausstoß und liegt zwischen 0% - 13,75%
Einfuhrsteuer:
Wird erhoben auf den Zeitwert, richtet sich nach dem Hubraum und liegt zwischen 9,5 % bis 15%
Bei Hybridfahrzeugen richtet sich die Steuer nach dem CO g/km
Elektrofahrzeuge 0 %
Fahrzeuge aus Nicht EU Ländern (z. Bsp. Schweiz) zahlen zu der Einfuhrsteuer 10% TEC (Zollsteuer)
Zulassungssteuer:
Bei der Ummeldung wird die Zulassungssteuer fällig.
Diese richtet sich nach dem Schadstoffausstoß und liegt zwischen 0% - 13,75%
Sie kaufen ein Fahrzeug auf den Kanaren mit hiesigen Kennzeichen,
dann fallen 5,5 % Steuern vom Zeitwert des Fahrzeuges bei der Ummeldung an.
Was kostet die Ummeldung des Fahrzeuges
Die Ummeldung eines Fahrzeuges auf den Kanaren ist wesentlich komplizierter als in Deutschland oder europäisches Festland und dauert ca. 4 Wochen nach TÜV-Abnahme.
Sehr gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, rufen Sie uns einfach an: Telefon: 619 810 808 oder 639 439 249 oder schreiben Sie uns.
Die Ummeldung eines Fahrzeuges auf den Kanaren ist wesentlich komplizierter als in Deutschland oder europäisches Festland und dauert ca. 4 Wochen nach TÜV-Abnahme.
Sehr gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, rufen Sie uns einfach an: Telefon: 619 810 808 oder 639 439 249 oder schreiben Sie uns.