Fahrzeuge als Umzugsgut steuerfrei
Hier gilt die Frist der Deklaration beim Zoll innerhalb von 4 Wochen nach Ankunft.
Voraussetzung zur Befreiung der Einfuhrsteuer:
- Das Fahrzeug ist mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz (lt. Kaufvertrag) in dem Moment, wo Sie sich beim Ayuntamiento (Rathaus) angemeldet haben
- Abmeldung Meldebehörde Heimatland
- Empadronamiento (Registrierung Rathaus) mit Anmeldedatum nicht älter als 1 Jahr
- Bestätigung der Abmeldung und Anmeldung durch das zuständige Konsulat
- NIE Nummer
Wichtig: Sie dürfen bei einer steuerbefreiten Einfuhr das Fahrzeug 1 Jahr nicht verkaufen oder verschenken!
Bei Ankunft von Fahrzeugen in Containern werden diese direkt bei Ankunft im Hafen angemeldet.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Spedition.
Voraussetzung zur Befreiung der Zulassungssteuer:
Ist die Einfuhr ordnungsgemäß beim Zoll als Umzugsgut deklariert, müssen die vom TÜV erstellten Papiere innerhalb von 60 Tagen nach Ankunft beim Finanzamt vorgelegt werden.
Da die Wartezeiten für einen Termin beim TÜV zur Abnahme ausländischer Fahrzeuge momentan bis zu 4 Wochen betragen können, empfehlen wir eine frühzeitige Planung der Ummeldung noch vor Ankunft auf der Insel.
Gern beraten wir Sie hierzu.